• Gerüstbau (innen und aussen) 
  • Gewebespachtelung
  • Verputzarbeiten
  • Anstricharbeiten (innen und aussen)
  • Wärmedämmverbundsysteme
  • Dachbeschichtung
  • Trockenbau
  • Beseitigung von Schimmelschäden

Wer mehr als 10% seiner Fassadenfläche erneuert, muss sich an das GEG (Gebäudeenergiegesetz, früher ENEV) halten.

 

Ferner besteht die Möglichkeit, sich einen staatlichen Zuschuss über die KfW zu sichern. Hier werden jedoch strengere Werte gefordert.

Ein Energieberater muss bei einer staatlichen Förderung eingeschaltet werden.

 

Möchten Sie Ihre Fassade nur streichen, so ist dies eine Schönheitsreparatur und stellt keine Fassadenerneuerung dar.

 

Sie brauchen weitergehende Informationen? Gerne helfen wir Ihnen weiter.